Tauglichkeitsuntersuchungen für Feuerwehren, Rettungsdienste und THW
Als besonderes Segment des Bereiches Arbeitsmedizin bieten wir die Tauglichkeits- untersuchungen der Kameraden der Feuerwehren (nach Grundsatz G 26.3 etc.) an.
Die Tauglichkeitsuntersuchungen werden in der Regel an Samstagen vor Ort durchgeführt.
Zur Zeit erfolgt der Einsatz in den Bundesländern:
Mecklenburg-Vorpommern
Berlin
Brandenburg
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Ansprechpartner: Frau Sabine Schulz (Büroleiterin und Fachkoordinatorin für Feuerwehren): tecom.waren@t-online.de